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Gacaca-Gerichte

Gacaca-Gerichte haben in der Rechtstradition Ruandas einen festen Platz als Instrument des Ausgleichs widerstreitender Interessen. Sie bezeichnen eine nicht verschriftlichte Form der Justiz und sind nach dem Ort ihrer Verhandlung benannt („Gacaca“ = Rasen; sprich: Gatschatscha). Durch die Einführung des modernen Rechtssystems wurden die Gacaca-Gerichte aus dem staatlichen Rechtswesen verdrängt. Sie wurden wieder belebt, weil in Ruanda derzeit noch viele mutmaßliche Täter auf Grund des Völkermords von 1994 in den Gefängnissen sitzen und die reguläre Staatsjustiz nicht über ausreichende Kapazitäten verfügt, um den Häftlingen mit angemessenen Rechtsverfahren zu begegnen. Aufgabe der Gacaca-Gerichte ist nicht nur die Verurteilung der Täter, sondern vor allem die Aufdeckung der Geschehnisse durch Gespräche. Durch diese gemeinsame Auseinandersetzung von Tätern und Opfern soll eine Aufarbeitung, im besten Fall sogar eine Versöhnung zwischen den Menschen stattfinden.

Gacaca-Gerichte lassen sich bis in die vorkoloniale Zeit zurückverfolgen. Dabei waren die so genannten Inyangamuango („diejenigen, welche die Schande verabscheuen“) von der Gemeinschaft anerkannte Personen, die über einen Richterspruch Streitigkeiten lösen sollten. In diesem Kontext ging es nicht nur um Schuldzuweisung, sondern auch um Wiedergutmachung, beispielsweise durch gemeinnützige Arbeit in der Dorfgemeinschaft.
Da diese historische Form der Gacaca-Gerichte für die Ahndung mit dem Völkermord in Verbindung stehender Straftaten praktikabel gemacht werden musste, wurden im Januar und Juli 2001 zwei Gesetze erlassen. Diese Gesetze ermöglichen zum einen eine individualisierte Schuldzuweisung und wenden sich somit gegen Kollektivschuld. Zum anderen werden in diesen Gesetzen Verfahrensregeln formuliert, die dem heutigen ruandischen Rechtsverständnis entsprechen, wie etwa die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen.

Gacaca-Gerichte wurden auf allen vier Verwaltungsebenen Ruandas eingerichtet (Zelle, Sektor, Distrikt und Staat). Ihr Zuständigkeitsbereich umfasst die vier verschiedenen Kategorien von Verbrechen, in die die Straftaten des Völkermords eingeteilt werden: (1) Planung des Völkermords, Massenmord, Vergewaltigung und sexuelle Folter, (2) schwere Körperverletzung, Totschlag und Mord, (3) Handlungen ohne Tötungsabsicht (Körperverletzung) und (4) Vermögensdelikte, wie etwa Raub oder Diebstahl. Das besondere der Gacaca-Gerichte ist, dass diese Art des partizipativen Justizsystems bis auf die kleinste Ebene, die Zelle, hinunter geht. Das bedeutet, dass sich in einer Dorfgemeinschaft größtenteils Nachbarn gegenüberstehen und über das Geschehene sprechen – über Gräueltaten, Schuld, Reue und Wiedergutmachung. Vor allem auf Grund dieser persönlichen Nähe zwischen Tätern und Opfern wird die Gacaca-Gerichtsbarkeit seit einiger Zeit in der Öffentlichkeit diskutiert.

Probleme dieser Form der Gerichtsbarkeit tauchen zum einen auf, weil sich die Zuständigkeit vom 01. Oktober 1990 bis 31.12.1994 erstreckt. Vor allem zu Beginn dieses Zeitraums sind auch seitens der Tutsi etliche Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen worden. Die Gacaca-Gerichte kümmern sich aber in erster Linie um die Straftaten, die in Verbindung mit dem Völkermord von 1994 stehen, also dem Mord der Hutu an den Tutsi. Diese einseitige Behandlung führt zu Problemen der Akzeptanz. Zum anderen tauchen Probleme dadurch auf, dass erhebliche Strafminderungen für geständige Täter möglich und auch üblich sind. Auch dies ruft Probleme der Akzeptanz auf Seiten der Opfer hervor. Ein weiteres Problem stellen die bisher noch nicht identifizierten Täter dar, die sich immer noch in Freiheit befinden und damit nicht in den Prozess der Wiedergutmachung aufgenommen sind.
(dok)

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