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EU-Afrika-Dialog

Der sogenannte EU-Afrika-Dialog begründet sich nach Angaben der Europäischen Union (EU) auf „gemeinsame Ziele und Werte“ wie sie sich im EU-Vertrag und der Gründungsakte der Afrikanischen Union (AU) sowie im Cotonou-Abkommen (letzte Neuformulierung der Lomé-Politik), im Barcelona-Prozess und schließlich dem Manifest der NEPAD (Neue Partnerschaft für die Entwicklung Afrikas) wiederfinden.

HANNOVER (Zeitlupe) – Dieser Dialog wurde mit dem ersten EU-Afrika-Gipfel im April 2000 in Kairo eingeleitet. Er kann somit als Versuch gewertet werden, der bisher auf vielen Ebenen verlaufenden und durch eine Vielzahl verschiedener Abkommen gekennzeichneten EU-Afrika- bzw. EU-Entwicklungspolitik einen übergeordneten, strukturierenden Rahmen zu geben.
Ein neuer Hauptaspekt dieses Dialoges soll sein, in Entwicklungs- und Handelsfragen einen gesamtafrikanischen Fokus zu eröffnen, da bisherige Abkommen doch zumeist nur einzelne afrikanische Regionen oder Länder betrafen. Drei Gruppen von Hauptzielen nennt die Europäische Kommission in ihrer Mitteilung vom 23. Juni 2003 (siehe KOM 2003 (316) endgültig): erstens die Stärkung der politischen, wirtschaftlichen und soziokulturellen Beziehungen, zweitens die Überwindung von Armut und die Umsetzung eingegangener Verpflichtungen auf internationalen Konferenzen (Doha, Monterrey, Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung) und drittens die Förderung von Menschenrechten, Demokratie und Rechtsstaatlichkeit in Afrika.
Dabei sollen folgende Themen im Mittelpunkt des Dialoges stehen: Menschenrechte, Demokratie und verantwortungsvolles Regieren, Verhütung und Beilegung von Konflikten, Ernährungssicherheit, HIV/AIDS und andere Epidemien, Umwelt, regionale Integration und Handel, Auslandsschulden sowie schließlich die Rückgabe rechtswidrig ausgeführter Kulturgüter. Außerdem nimmt sich die Kommission in ihrer Mitteilung noch dem Thema an, wie der Dialog konkret flexibler und einfacher gestaltet werden kann und verweist in diesem Zusammenhang auf „Ansatzpunkte für einen möglichen Ausbau der institutionellen Beziehungen“. Diese ergäben sich namentlich auf Ebene der hohen Beamten, der biregionalen Arbeitsgruppen, zwischen der AU und den Missionsleitern in Addis Abeba im Rahmen des regelmäßigen Dialogs für Frieden und Sicherheit, zwischen den afrikanischen Missionsleitern in Brüssel und der Kommission der AU sowie derer der EU.
(ben)

Mehr:
AKP-Staaten
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