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Zeitlupe - das online-magazin |
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AKP-Staaten Unter dem Sammelbegriff AKP-Staaten werden jene Länder aus Afrika (A), dem karibischen Raum (K) und dem pazifischen Ozean (P) zusammengefasst, die dem seit 1975 bestehenden Partnerschaftsabkommen mit der Europäischen Union (EU) beigetreten sind. Nach Angaben des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) zählen heute 78 Länder zu den AKP-Staaten (siehe unten), darunter alle 48 Länder des subsaharischen Afrika, in die etwa 80 Prozent der Leistungen gehen. Die Finanzierung der Maßnahmen erfolgt im wesentlichen durch den Europäischen Entwicklungsfonds (EEF), der für den Zeitraum zwischen 2000 und 2005 13,8 Milliarden Euro bereitgestellt hat. Frankreich ist das Hauptgeberland. Deutschland folgt mit einem Finanzierungsanteil von 23,36 Prozent an zweiter Stelle. Weitere 1,7 Milliarden Euro kommen von der Europäischen Investitionsbank (EIB). Einen gesonderten Fall stellt die Republik Südafrika dar, die seit
1998 auch zu den AKP-Staaten zählt. Die EU hat mit Südafrika
ein eigenes Abkommen geschlossen, da die Kaprepublik nicht als klassisches
Entwicklungsland gilt und folgerichtig nicht den Handels- und Finanzvereinbarungen
von Lomé und Cotonou beigetreten ist. Hierbei ging es um einseitige Handelserleichterungen für die AKP-Staaten wie die Zoll- und Abgabenfreiheit bei der Einfuhr von Produkten in den EU-Raum sowie um die Einrichtung eines Fonds zur Stabilisierung der Einnahmeverluste der Entwicklungsländer im Fall von einbrechenden Weltmarktpreisen. Die Maßnahmen erwiesen sich aber erstens als entwicklungshemmend,
da die Weiterverarbeitung von Produkten in den AKP-Staaten durch die Handelsvorteile
im Bereich unverarbeiteter Produkte geschwächt wurde, und zweitens
verstießen sie schließlich gegen die Prinzipien des freien
Welthandels, wie sie von der Welthandelsorganisation (World Trade Organisation,
WTO) definiert wurden. Deshalb mussten dem Lomé IV-Abkommen nach
Ablauf am 29. Februar 2000 grundsätzliche Neuerungen beigefügt
werden. 1. eine politische Dimension (Konditionalisierung der Zusammenarbeit
anhand der Kriterien von good governance); Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) sieht die Armutsbekämpfung als wichtigstes Ziel des Cotonou-Abkommens an.
(max)
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